Dipl. Päd. Jennifer Lamberty
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene
 

Ablauf Und Kosten


Ablauf

Über die Telefonsprechstunde oder per Mailanfrage wird zunächst ein Erstgespräch vereinbart. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse übernommen. In diesem Gespräch geht es um ein erstes Kennenlernen, es gibt Raum, Ihre Situation, Belastungen, Symptome zu schildern (Exploration) und Sie bekommen weitere Informationen zur Psychotherapie. 


Wenn eine Psychotherapie indiziert ist, können weitere Probetermine (Probatorik) vereinbart werden oder es wird eine Akutbehandlung begonnen. Im Anschluss können je nach Bedarf eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt werden.


Bitte beachten Sie, dass ein Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde nicht automatisch bedeutet, dass ich einen Therapieplatz zur Verfügung stellen kann.


 


Kosten


Für gesetzlich Versicherte

Nach den Probesitzungen (Sitzungen zum Kennenlernen, für Diagnostik und Indikationsstellung) wird ein Antrag auf Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie erstellt. Für die Be­hand­lung von Kindern und Jugend­lichen werden die Kosten der Thera­pie in der Regel von den gesetz­lichen Kranken­kassen übernommen. Im akuten Bedarfsfall ist auch vor Aufnahme einer sogenannten Richtlinien-Psychotherapie die Anzeige einer Akutbehandlung zur Abwendung der Krise möglich.


Für Privat­ver­sicherte sowie beihilfe­­berechtigte Patienten

Nach den Probesitzungen (Sitzungen zum Kennenlernen, für Diagnostik und Indikationsstellung) muss zu­nächst eine Kosten­­übernahme durch die Kranken­­kasse bzw. die Beihilfestelle be­antragt werden. Die Abrech­nung erfolgt dann (wie ge­wohnt) über den Patienten. Auch hier werden die Kosten in der Regel durch die private Kranken­­kasse bzw. Bei­hilfe über­nommen. Am besten nehmen Sie bereits vor dem Erst­ge­spräch Kontakt mit Ihrer Kranken­­kasse auf und klären die Kosten­­übernahme vorab, da diese je nach Krankenkasse und Tarif variieren kann. Es sind sowohl Kurzzeit- als auch Langzeittherapien möglich.


Für Selbstzahlende

Die Kosten einer ambulanten Therapie können auch selbst getragen werden. Das anfallende Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), an deren Sätze die Therapeuten gebunden sind. Es wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.